1.1. Willkommen bei Brings Ma. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) der Brings Ma Dienstleistungs GmbH, FN 595521t, Roseggergasse 55, A-2700 Wiener Neustadt (im Folgenden “Bring‘s Ma“), gelten für den Botendienst für Unternehmen (im Folgenden “Kunden”), welche regelmäßig Waren transportieren und hierfür das eigene Personal einsetzen mussten, durch Bring‘s Ma. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, die Geschäfte im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit abschließen.
1.2. Bring‘s Ma behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen AGB gelten für die jeweilige Buchung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, Bring‘s Ma bestätigt schriftlich vorab die Annahme dieser abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Durch das Setzen des entsprechenden Häkchens bei der Bestellung im Webshop bzw. durch Auftragserteilung im Zuge einer Beauftragung von Bring’s Ma durch den Kunden vor Ort in unseren Geschäftsräumlichkeiten erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und akzeptiert diese ausdrücklich.
2.1. Die Buchung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Dieses Angebot kann telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden. Die Annahme des Angebots durch Bring‘s Ma erfolgt durch Versendung der Auftragsbestätigung per E-Mail. Bring‘s Ma ist berechtigt, eine Buchung ersatzlos zu stornieren, wenn die getätigten Angaben nicht zutreffend sind oder der Kunde nicht erscheint bzw das zu transportierende Ladegut nicht bzw nicht rechtzeitig bereithält. Im Falle von mutwilligen Falschangaben wird der gesamte Auftragswert in Rechnung gestellt. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert. Der Abschluss eines Dauerauftrags (Abonnement) ist bei mindestens 3 Touren pro Woche möglich.
2.2. Die Öffnungs- und Buchungszeiten für Offline-Aufträge sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Online-Buchungen können jederzeit vorgenommen werden.
2.3. Ein Buchungsvorgang durch den Kunden über den Webshop beinhaltet folgende Schritte:
2.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Daten einzugeben.
2.5. Änderungen von Buchungen durch den Kunden können schriftlich erfolgen. Bitte schreiben Sie diesbezüglich eine E-Mail an office@bringsma.at. Zudem ist es möglich, eine Änderung telefonisch vorzunehmen. Diese ist aber erst gültig, wenn diese durch Bring’s Ma schriftlich (E-Mail ist ausreichend) bestätigt wird.
2.6. Bei Stornierung des durch Bring’s Ma wirksam angenommenen Auftrags durch den Kunden 48 Stunden vor der geplanten Beförderung hat Bring’s Ma Anspruch auf das gesamte vereinbart Entgelt, wenn die Stornierung nicht von Bring’s Ma zu vertreten ist. Der Kunde hat uns darüber hinaus alle Auslagen und, im Falle des Verschuldens des Auftraggebers, alle Schäden zu ersetzen, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Stornierung des Auftrages entstehen.
3.1. Die Abholung bzw Lieferung erfolgt an der/die vom Kunden angegebene Abhol- bzw. Lieferadresse, jeweils von der Betriebstätte bis zum Abladeort innerhalb des vorab angegebenen Lieferzeitraums. Es gilt DPU gemäß Incoterms 2020 als vereinbart. Die angegeben Adressen müssen sich innerhalb des Liefergebiets befinden, ansonsten kann keine Buchung entgegengenommen werden. Das Liefergebiet umfasst Wien, Niederösterreich und Burgenland. Zu Sonderkonditionen kann das Liefergebiet erweitert werden; dies bedarf jedoch einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Zudem müssen Abhol- und Lieferadresse auch mit dem konkret für den Auftrag gewählten Fahrzeug von Bring’s Ma erreicht werden können.
3.2. Bei der Buchung kann der Kunde den Liefertermin frei auswählen, sofern zum gewünschten Zeitpunkt Termine verfügbar sind. Eine Selbstabholung der Bestellung durch den angedachten Empfänger ist nicht möglich.
3.3. Der ausgewählte Lieferzeitraum ist verbindlich. Der Kunde hat verpflichtend zum ausgewählten Lieferzeitraum anwesend zu sein und das Ladegut zum Abtransport bereitzuhalten. Wenn der Mitarbeiter von Bring’s Ma den Kunden nicht antrifft, wird er diesen zuerst telefonisch kontaktieren.
3.4. Sollte der Empfänger des Ladeguts die Bestellung nicht entgegennehmen, hat der Kunde die tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von EUR 60, für die Lieferung zu tragen.
3.5. Der Kunde muss die Informationen sowie das Sicherheitsdatenblatt zum Ladegut zur Verfügung stellen, sofern ihm die Informationen über das Ladegut vorhanden sind. Diese Informationen umfassen Gewicht, Maße, Länge, Breite, Höhe, Gefahrengut etc. Bring’s Ma ist jederzeit berechtigt, nicht aber verpflichtet, nachzuprüfen, ob die Sendung mit den Angaben des Auftraggebers übereinstimmt und ob die Güter, allenfalls geltenden Sondervorschriften entsprechend, übergeben werden
3.6. Ladegut darf aus keinen Gütern bestehen, die Menschen oder Tiere oder ein Beförderungsmittel gefährden könnten, oder die auf sonstige Weise andere Ladegüter von Bring’s Ma verschmutzen oder beschädigen könnten, oder deren Beförderung nach geltendem Recht verboten ist. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere Leichen, Geld, Tiere, Tanks z.B. für Kraftstoff oder Abfall. Sofern es sich um unter diesen Bedingungen transportables Gefahrengut handelt, hat der Kunde Bring’s Ma entsprechend Punkt 3.5 dieser AGB im Zuge der Angebotsabgabe über die konkrete Art des Ladeguts zu informieren.
3.7. Die Beförderung des Ladeguts kann verweigert und/oder eingestellt werden, wenn die Beförderung (i) entsprechend diesen AGB nicht gestattet ist, insbesondere weil ein Ladegut von der Beförderung ausgeschlossen ist, oder (ii) die Zustellung nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil der Empfänger die Annahme verweigert oder eine fehlerhafte Adresse angegeben wurde. Sämtliche daraus entstehenden Kosten und Auslagen (insbesondere Rücklieferungs-, Lager- oder Verwaltungskosten) von Bring’s Ma hat der Kunde vollständig zu tragen.
3.8. Die von Bring’s Ma zur Beförderung eingesetzten Fahrzeuge und deren Spezifikationen sind der Website von Bring’s Ma unter folgendem Link zu entnehmen: Brings Ma.
4.1. Das Beförderungsentgelt ist nach erfolgter Durchführung der beauftragten Beförderung und Erhalt der entsprechenden Rechnung durch den Kunden zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Zahlungen haben per Banküberweisung an das in der Annahmebestätigung bzw Rechnung seitens Bring’s Ma an den Kunden bekanntgegebene Bankkonto von Bring’s Ma unter Anführung der Rechnungsnummer im Verwendungszweck zu erfolgen.
4.2. Alle Entgelte verstehen sich als Bruttoentgelte, zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Bring’s Ma wird ein Pauschalbetrag von EUR 60,00 brutto pro Stunde vereinbart. Im Rahmen des Dauerauftrags (Abonnement) können gesondert individuelle Konditionen vereinbart werden.
4.3. Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 50, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
Nutzung und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware an diesen oder an einen von diesem bestimmten Dritten, zugestellt wird.
6.1. Bring’s Ma haftet für mögliche Schäden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig zugefügte Schäden haftet Bring’s Ma jedoch nicht, sofern der betreffende Schaden nicht aus einer Verletzung der vertraglichen Hauptleistungen resultiert. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen sowie für Ansprüche gemäß dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
6.2. Kunden müssen das Vorliegen von Vorsatz oder grober (bzw. allenfalls leichter) Fahrlässigkeit beweisen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, (Mangel-)Folgeschäden, reine Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
6.3. Die Haftung von Bring’s Ma ist mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schäden, die einem Kunden zufügen.
6.4. Jegliche Beweislast hinsichtlich Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche trifft den Kunden. § 924 2. Satz ABGB kommt nicht zur Anwendung.
6.5. Bring’s Ma haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen, deren Ursachen nicht im ausschließlichen Verantwortungsbereich von Bring’s Ma liegen. Dies gilt insbesondere für Störungen der Transportwege (z.B. Schlechtwetter, Stau, Fahrzeugkontrollen, Verkehrsunfälle), außerordentliche Naturereignisse (z.B. Feuer, Überschwemmung), öffentliche Unruhen (z.B. Streiks) und Krieg udgl. Sollte es aufgrund der Verkehrslage für Bring’s Ma nicht möglich sein, innerhalb des angegebenen Lieferzeitraums zu liefern, wird der Kunde telefonisch kontaktiert und möglichst das Einvernehmen mit dem Kunden gesucht.
6.6. Bring’s Ma haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf Mängel der vom Kunden verwendeten Verpackung zurückzuführen ist und nicht für Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.
Informationen zum Thema Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
8.1. Bring’s Ma hat ein berechtigtes Interesse daran, den Kunden mittels Newsletter über Neuigkeiten hinsichtlich der Dienstleistungen von Bring’s Ma zu informieren. Einer entsprechenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des entsprechenden Links innerhalb des Newsletters oder per Email an Botendienst@bringsma.at widersprechen.
8.2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der gegenständlichen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in den gegenständlichen AGB.
8.3. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
8.4. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird ausschließlich das für Wiener Neustadt sachlich zuständige Gericht vereinbart.
